Medikamente in der Apotheke im Ausland kaufen
Die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln ist in den EU-Ländern unterschiedlich geregelt. Ob Sie ein Medikament im Ausland ohne Rezept kaufen können oder ob Sie ein deutsches Rezept dort einlösen dürfen, hängt vom jeweiligen Land ab. Im Ausland erhalten Sie manche Medikamente, die in Deutschland verschreibungspflichtig sind, auch ohne Rezept.
Kaufen Sie nur in zugelassenen Apotheken ein und beachten Sie den Beipackzettel. Denn je nach Land können gleichnamige Präparate unterschiedliche Dosierungen und Wirkstoffe enthalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verschreibungspflichten für Medikament unterscheiden sich je nach EU-Land.
- Gehen Sie im Ausland zum Arzt und erhalten ein Rezept, lösen Sie es am besten vor Ort in einer Apotheke ein.
- Achten Sie auf Originalverpackungen und den Beipackzettel.
Ein ausländisches Rezept am besten im Reiseland einlösen
Wenn Sie im EU-Ausland beim Arzt oder bei einer Ärztin waren und ein Arzneimittel verschrieben bekommen haben, ist es ratsam, das Rezept auch in Ihrem Reiseland einzulösen.
Sie legen in der Apotheke das Rezept vor, auf dem der Preis eingetragen wird (unter Umständen wird dafür ein neuer Beleg verwendet). Das Rezept erhalten Sie zusammen mit dem Medikament wieder ausgehändigt. Sie bezahlen Ihre Medikamente direkt in der Apotheke.
Den Zahlungsbeleg müssen Sie bei Ihrer deutschen Krankenversicherung einreichen. Das können Sie bei vielen Krankenkassen über eine App auf dem Smartphone erledigen. Oder Sie legen den Beleg nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland bei der Versicherung vor. Abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen des Reiselandes erhalten Sie das Geld zurück.
Wer im Ausland Medikamente verordnet bekommt, kann sich diese von seiner deutschen Krankenversicherung erstatten lassen. Die Höhe der Erstattung richtet sich entweder nach den Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung im Behandlungsland, oder nach deutschem GKV-Recht. Sie müssen also vergleichen, welches Recht für Sie günstiger ist. Eventuell müssen Sie weniger Kosten selbst tragen, wenn Sie sich für eine Abrechnung nach deutschem Recht entscheiden. Erkundigen können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Für den erhöhten Verwaltungsaufwand ziehen die deutschen Krankenkassen noch maximal 5 Prozent vom Erstattungsbetrag ab.
Versandapotheken im EU-Ausland
Arzneimittel können nicht nur in Apotheken vor Ort gekauft werden, sondern auch in Versandapotheken.
Ein Rezept aus dem Ausland in Deutschland einlösen
Ein Rezept aus dem EU-Ausland können Sie grundsätzlich auch bei einer Apotheke in Deutschland einlösen. Ermöglicht wird dies durch die Patientenmobilitätsrichtlinie.
Allerdings wird das Rezept in diesem Fall wie ein Privatrezept behandelt. Das bedeutet, dass Sie die Kosten zunächst vollständig selbst tragen müssen.
Um die Ausgaben erstattet zu bekommen, reichen Sie den Beleg anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese prüft, ob das Medikament erstattungsfähig ist. Es kann vorkommen, dass die Kosten für das im Ausland verschriebene Medikament von den gesetzlichen Krankenkassen vor Ort übernommen werden, die deutsche Krankenkasse aber nicht zahlt, weil das Medikament für deutsche Versicherte nicht im Leistungsumfang der Krankenkasse enthalten ist.
Kann ich ein deutsches Rezept im EU-Ausland einlösen?
Wenn Sie auf Ihrer Auslandsreise ein deutsches Rezept einlösen wollen, sollte auch dies möglich sein.
Beachten Sie aber: Ihr Medikament ist in einem anderen EU-Land nicht unbedingt in der verschriebenen Form erhältlich oder verfügbar. Oft werden Medikamente in verschiedenen Ländern unter unterschiedlichen Namen verkauft.
Wenn Sie von vornherein beabsichtigen, ein Rezept im EU-Ausland einzulösen, sagen Sie dies Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Sie erhalten dann ein Auslandsrezept (auch Auslandsverschreibung genannt), das alle Informationen enthält, die eine Apotheke im Ausland benötigt. Neben den Patientendaten, dem Ausstellungsdatum und den Daten des ausstellenden Arztes müssen nämlich auch genaue Angaben zum verschriebenen Medikament gemacht werden, darunter die gebräuchliche Bezeichnung des verwendeten Wirkstoffes, die Darreichungsform, Menge, Stärke und Dosierung. So ist gewährleistet, dass die ausländische Apotheke ein gleichwertiges Produkt ausgeben kann.
Achten Sie beim Kauf des Medikaments auch darauf, dass Sie das Präparat in der unbeschädigten Originalverpackung erhalten. Der Beipackzettel muss beiliegen und das Verfallsdatum auf der Verpackung muss mit dem auf dem Arzneimittel übereinstimmen.
Sie müssen die Medikamente im Ausland oft vollständig bezahlen. Die Erstattung können Sie dann später bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die Kasse erstattet nur so viel, wie sie auch bei der Einlösung des Rezeptes in Deutschland übernehmen würde. Informationen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erhalten Sie bei der nationalen Kontaktstelle EU-Patienten.de.
Gut zu wissen
Lassen Sie sich ein Auslandsrezept erst kurz vor der Reise ausstellen. Denn jedes EU-Land hat eigene Regeln für die Gültigkeit von Rezepten. In Tschechien zum Beispiel können Rezepte nur bis zu 14 Tage nach Ausstellung eingelöst werden. In Deutschland dagegen 28 Tage.
Wenn Sie bei der Einlösung eines Rezepts im Ausland unsicher sind, erkundigen Sie sich telefonisch bei Ihrer Arztpraxis, Ihrer Apotheke oder Ihrer Krankenkasse, um herauszufinden, ob es sich um das richtige Medikament für Sie handelt bzw. ob es ähnliche Produkte im jeweiligen Land gibt.
Werden E-Rezepte in ausländischen Apotheken akzeptiert?
Elektronische Rezepte sollen nach und nach die klassischen rosa bzw. grünen Rezepte in Papierform ersetzen. Seit Januar 2024 sind deutsche Arztpraxen verpflichtet, E-Rezepte auszustellen.
In der EU haben bisher nur wenige Länder elektronische Rezepte eingeführt. Sie sind beispielswese in Dänemark, Estland, Finnland, Kroatien, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Schweden üblich.
Da E-Rezepte noch in den Kinderschuhen stecken und eine flächendeckende Technik voraussetzen, ist die grenzüberschreitende Einlösung noch nicht gewährleistet.
Nehmen Sie also lieber ein Papierrezept mit in den Urlaub. Oder noch besser: Nehmen Sie die Medikamente, die Sie unbedingt brauchen, in ausreichender Menge aus Deutschland mit.
Weitere Informationen zu grenzüberschreitenden elektronischen Gesundheitsdiensten in Europa bietet Ihnen die Europäische Kommission auf ihrer Homepage an.
Rezepte für den Urlaub
Diese Begriffe sollten Sie kennen, um beim Arztbesuch nach dem richtigen Rezept zu fragen.
Das Auslandsrezept ist ein Rezept, das in einer Apotheke im Ausland eingelöst werden soll. Dabei kann es sich um ein internationales oder ein gewöhnliches Rezept handeln. Oft wird der Begriff „internationales Rezept“ als Synonym für ein Auslandsrezept verwendet. Genau genommen ist ein internationales Rezept für eine Einlösung im Ausland gedacht und enthält die erforderlichen zusätzlichen Informationen.
Der Begriff wird umgangssprachlich verwendet. Gemeint sind Verschreibungen, die den Bedarf an Medikamenten für eine längere Reise abdecken. Dabei kann ausnahmsweise eine größere Menge an Medikamenten verordnet werden, als die üblicherweise der Fall wäre. Es ist oft gleichzeitig ein Auslandsrezept.
Ein Notfallrezept wird ausgestellt, wenn ein Patient dringend ein Medikament benötigt, etwa, weil er bereits erhaltene Medikamente, die noch einzunehmen waren, verloren hat. Wie Notfallrezepte ausgestellt und eingelöst werden können, kann sich von Land zu Land unterscheiden.
Das E-Rezept ersetzt oder ergänz die klassischen Papierrezepte. Eine Verschreibung wird elektronisch erstellt und gespeichert. Über einen Code, der in der Apotheke vorgelegt wird, kann das Rezept eingelöst werden. Die meisten E-Rezepte in der EU sind jedoch nur in dem Land erhältlich sowie einzulösen, in dem der Patient krankenversichert ist.
Damit eine Behandlung nicht wegen einer Reise unterbrochen werden muss, kann ausnahmsweise eine größere Menge an Medikamenten als üblich verschrieben werden. Detaillierte Informationen erhalten Versicherte bei ihrer Krankenkasse.
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